Schlau machen über ... Hochschule & Studium & Recht
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Sibylle Schwarz - Ihre Rechtsanwältin für Studium & Recht.
Studieren ohne Abi ?
Die bisherige Regel, wonach einem nur mit dem Abi in der Tasche die Türen einer Universität oder einer Fachhochschule, bzw. nur mit einer Fachhochschulreife die Türen einer Fachhochschule offen standen, gilt so nicht mehr. Die Universitäten und Fachhochschulen öffnen sich auch für Studienwillige ohne Hochschulreife oder ohne Fachhochschulreife.
In Großbritannien beispielsweise ist es normal, dass Hochschulen lediglich ein Mindestalter für den Zugang voraussetzen, oder den sog. mature students, die keine förmliche Zugangsberechtigung haben, ein Studium ermöglichen.
Ein Studium ist nun auch in Deutschland ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung möglich.
Das Bevölkerungs- und Studentenreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen beispielweise hat mit der namentlich sperrigen Berufsbildungshochschulzugangsverordnung vom März 2010 nun auch einen gelockerten Hochschulzugang. Meisterinnen und Meister sowie vergleichbar Qualifizierte sind zur Aufnahme des Studiums in jedem Studiengang berechtigt. Für beruflich Qualifizierte gibt es die Möglichkeiten einer Zugangsprüfung (bei Zulassungsbeschränkung) oder eines Probestudiums (ohne Zulassungsbeschränkung).
Es hat sich aber noch nicht bis überallhin rumgesprochen, dass die Voraussetzungen für den Zugang zu Hochschulen andere sind als noch vor Jahrzehnten. So ist nicht verwunderlich, dass "Abiturlose" Studienwillige noch auf Probleme stoßen.
BA /BSc und MA/MSc Studiengänge
Das Bachelor-Studium soll als "Pauk-Studium" krank und vielleicht sogar arbeitslos machen. Mit den neuen Abschlüssen gehen aber noch andere Sorgen für Studenten einher.
Die noch nicht vollends abgeschlossene Umstellungsphase zu den Bachelor- und Master-Studiengängen bringt für diese Studierenden ein paar Probleme mit sich. Auch bei einem erfolgreichen Abschluss des Bachelor-Studiengangs könnte es zu Schwierigkeiten beim Zugang zu einem Master-Studiengang kommen. Es kann der Fall eintreten, dass der Zugang zu einem Master - Studiengang einem Bachelor-Absolventen verweigert wird.
Für vereinzelte Studierende der auslaufenden Diplom-Studiengänge bringt die Umstellung auf die neuen Abschlüsse immer noch erhebliche Probleme mit sich, da die Hochschulen Vorlesungen oder Leistungsnachweise für Diplom-Studiengänge schon gar nicht mehr anbieten.
Zur Hochschulreform zitiere ich ein Chinesisches Sprichwort: Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Schutzmauern, die anderen Windmühlen.
Durchgefallen ? Nicht ausreichende "points" ? - Hochschulprüfung
Klausur mangelhaft ? Staatsexamen nicht bestanden ? nicht ausreichende credit points im Modul ? letzter Versuch der Masterprüfung steht an ...
Ist ein Leistungsnachweis oder eine Prüfung nicht bestanden worden, so stellt sich die Frage, ob das Prüfungsergebnis mit dem Ziel einer Notenverbesserung oder einer Wiederholung der Prüfung erfolgreich angefochten werden kann, oder ob es ausreicht, nur einen weiteren Versuch wahrzunehmen.
Informationen und Tipps zu Prüfungen finden Sie in unserer Rubrik [Prüfung].
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Studiengang wechseln ? Studienort wechseln ? Wechsel von Diplom zu Bachelor ? Anerkennung von (ausländischen) Studien- und Prüfungsleistungen und Abschlüssen/Graden
Steht ein Wechsel des Studiengangs an, können sich Probleme ergeben. Bisher erbrachte Leistungen werden im Wechselfall möglicherweise nicht anerkannt. Eine fehlende Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen kann auch dem Studenten drohen, der zwar das Studienfach beibehält, aber den Studienort wechselt.
Zulassung und Zugang zum Masterstudium
Wenn man sich mit dem Masterstudium beschäftigt, so begegnet immer wieder der Satz, dass das "Masterstudium wegen des hohen fachlichen und wissentschaftlichen Niveaus nur besonders qualifizierten Studierenden vorbehalten sein soll". Ein Beschluss der Kultusministerkonferenz sagt ungefähr, dass "das Studium im Masterstudiengang von weiteren besonderen Zugangsvoraussetzungen abhängig gemacht werden soll".
Es sei dahingestellt, ob man den beschränkten, von der Erfüllung zusätzlicher Kriterien abhängiger Zugang zu Masterstudiengängen als richtig oder als falsch ansieht. Die Rechtsprechung u. a. OVG des Landes Nordrhein-Westfalen sieht darin kein Problem, da beim Zugang auf subjektive Eignungsregeln, also auf erworbene Abschlüsse und erbrachte Leistungen abgestellt wird. Ohnehin hat der Studierende seinen ersten berufsqualifizierenden Abschluss Bachelor ja längst erreicht.
Dennoch, weil manche Hochschulen in eiliger Umsetzung der Bologna-Reform die Studien-und Prüfungsordnungen mit "heisser Nadel" gestrickt haben, werden Fragen und Probleme aufgeworfen. Wird da vielleicht einer nicht zugelassen, obwohl er zuzulassen wäre ?
Exmatrikulation anfechten ?
Ist eine Teilleistung endgültig nicht bestanden worden, so erhält der Studierende die Exmatrikulation. Die besuchte Hochschule teilt dem Studierenden die Exmatrikulation in einem Schreiben schriftlich mit. Auf jeden Fall ist ein Rechtsbehelf (Widerspruch soweit vorgesehen oder Klage)gewöhlich innerhalb eines Monats ab dem Tag einzulegen, an dem das Schreiben der Hochschule im Briefkasten des Studierenden war, wenn der Studierende sich gegen die Exmatrikulation wehren möchte.
Läuft die Monatsfrist ab, und ist der Studierende untätig geblieben, so wird die Exmatrikulation bestandskräftig, d. h. sie ist wirksam und kann nicht mehr angegriffen werden.
Bafög erhalten ?
Was gibt es bei der Ausbildungsförderung zu beachten ?
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Fernstudium
Was ist eigentlich ein Fernstudium? Wo gibt es ein Verzeichnis aller Angebote und Anbieter? Gewähren Fernkursanbieter Rabatte? Der Ratgeber "100 Fragen und Antworten zum Fernstudium" ist das gemeinsame Buchprojekt von Anne Oppermann (Fernstudienakademie) und Markus Jung (Fernstudium-Infos.de). Das Buch beantwortet 100 der am häufigsten zum Thema Fernstudium gestellten Fragen ... mehr
Rechtliche Fragen zum Thema Fernstudium beantwortet Rechtsanwältin Sibylle Schwarz.
Diese Vorteile bringt ein Anwalt.
Wir haben im Beratungsgespräch die Aufgabe, den Studierenden über seine Rechtsposition, aber auch über Risiken zu beraten sowie Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen – was kann man tun ? Gut beraten kann der Studierende sich für den Weg entscheiden, den er für hilfreich hält. So kann er selbst Maßnahmen ergreifen oder uns mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen beauftragen.
Die Vertretung des Studierenden als klassische Anwaltstätigkeit ist gekennzeichnet durch ein anwaltliches Auftreten u. a. gegenüber der Prüfungsbehörde. Die Vertretung umfasst auch die Erhebung von Rechtsbehelfen wie Widerspruch, Klage oder Rechtsmittel bei der Hochschule oder bei Gerichten.
In Prüfungsangelegenheiten ist die Zeitgebundenheit ein bedeutender Faktor, daher wird ein Anwalt auch Schritte zu einer vorläufigen Regelung unternehmen.
Trotz eingeleiteter Verfahren ist eine gütliche Einigung vielfach sinnvoll und erstrebenswert.