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Neu hier ? Häufig gestellte Fragen (FAQ)
InhaltWer steht hinter www.bildungsanwalt.de ? Was ist Rechtsberatung ? Vorteile Schutz Ihrer Daten Kostenfreie Nutzung der Seite Haftungsausschluss Beauftragung eines Anwalts Wer steht hinter www.bildungsanwalt.de ?www.bildungsanwalt.de wird betrieben von der Kanzlei else.schwarz Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Kanzlei hat sich auf Kernbereiche des Verwaltungsrechts spezialisiert. Schulrecht, Ausbildungsrecht, Hochschulrecht und Prüfungsrecht zählen dazu.
Rechtsanwältin Sibylle Schwarz der Kanzlei else.schwarz Rechtsanwälte Partnerschaft ist - bundesweit und schwerpunktmäßig - im Schulrecht, Ausbildungsrecht, Hochschulrecht und Prüfungsrecht tätig. Rechtsanwältin Sibylle Schwarz berät und vertritt Prüflinge, Schüler, Abiturienten, Auszubildende, Studenten und deren Eltern sowie Schüler-, Eltern- und Studierendenvertretungen.
Was ist Rechtsberatung ?Es können auch die Worte Rechtsauskunft oder rechtliche Einschätzung genutzt werden. Es geht darum, dass der Rechtssuchende durch die anwaltliche Beratung in die Lage versetzt wird, in Kenntnis der günstigen als auch der negativen tatsächlichen und rechtlichen Umstände eine eigenverantwortliche Entscheidung (beispielsweise für ein Klageverfahren) treffen zu können. VorteileDeshalb ist ein im Schul- und Hochschulrecht erfahrener Anwalt sinnvoll - oder wie Leonardo da Vinci (Maler, Bildhauer, Forscher, 1452 - 1519) zitiert wird: Wer zur Quelle gehen kann, gehe nicht zum Wassertopf.
Den Entscheidungen der Gerichte ist immer wieder zu entnehmen, dass man "sich im Zweifel nach dem für sich einschlägigen Recht zu erkundigen habe". Die Unkenntnis des einschlägigen Rechts geht immer zu Lasten des Schülers, Auszubildenden oder Studenten.
Es lohnt sich also, sich über Rechte und Pflichten zu informieren. Schutz Ihrer DatenDie Nutzung der allgemeinen Informationen auf www.bildungsanwalt.de ist ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Kostenfreie Nutzung der SeiteFür das Lesen der allgemeinen Informationen auf www.bildungsanwalt.de und für die Nutzung der Seite www.bildungsanwalt.de entstehen dem Nutzer keine Kosten. Haftungsausschlusswww.bildungsanwalt.de ist eine allgemeine Informationsseite, die nur dem Zwecke allgemeiner Information dient. Die Seite www.bildungsanwalt.de und die allgemeinen Informationen darauf sind keine rechtliche Beratung durch else.schwarz Rechtsanwälte Partnerschaft. Die bereitgestellten allgemeinen Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf www.bildungsanwalt.de bereitgestellten allgemeinen Informationen wird von else.schwarz Rechtsanwälte Partnerschaft keine Haftung übernommen. Beauftragung eines AnwaltsVertragsabschluß zu Ihrer Sicherheit. Wenn Sie mit unseren Bedingungen einverstanden sind, dann wird zwischen Ihnen und unserer Kanzlei ein sog. Anwaltsvertrag geschlossen. Der schriftliche Abschluß des Vertrags dient der Sicherheit, damit alle hinterher noch wissen, was vorher vereinbart worden ist.
Wann beginnt die anwaltliche Tätigkeit ? Erst nach Vertragsabschluß, d. h. wenn die unterschriebenen Verträge vorliegen.
Was kostet eine individuelle Rechtsberatung bei else.schwarz Anwälte ? Grundsätzlich rechnen wir nach Zeit ab. Nach unserer Erfahrung dauert in den meisten Fällen eine erste individuelle Rechtsberatung eine Stunde und kostet dann 250,00 € brutto einschließlich Auslagen. Es kann auch schneller gehen oder länger dauern. Eine erste individuelle Rechtsberatung ist auch per Telefon möglich.
Wie kommt der Preis zustande ? Der Gesetzgeber hatte früher eine Grenze für die Anwaltsvergütung im Bereich Beratung per Gesetz festgelegt. Die Gebühr betrug 190,00 €, dazu noch 20,00 € als Pauschale für Porto und Telefon und zusätzlich die Umsatzsteuer in Höhe von zur Zeit 19 %. Im Grunde orientieren wir uns an den Kosten nach der alten Gesetzeslage - wie viele andere Anwälte auch.
Was passiert in einem Beratungsgespräch ? Wir haben im Beratungsgespräch die Aufgabe, den Auftraggeber über seine Rechtsposition zu informieren, Lösungsmöglichkeiten und Risiken aufzuzeigen. Gut beraten kann der Auftraggeber sich für den Weg entscheiden, den er für hilfreich hält.
Wie geht es nach einer individuellen Beratung weiter ? Nach einer qualifizierten Rechtsberatung entscheiden Sie, Verfahren selbst zu führen (mit Ausnahme von Rechtsmittelverfahren) oder uns mit Ihrer Vertretung beispielsweise in Antrags-, Widerspruchs-, Klage- oder Rechtsmittelverfahren zu beauftragen. Oder wir können Sie bei anstehenden Gesprächen mit Schule oder Uni unterstützen.
Was kostet die Vertretung durch else.schwarz Anwälte ? Unsere Kanzlei rechnet gewöhnlich auf Stundensatzbasis ab. Entscheiden Sie sich, uns mit Ihrer Vertretung zu beauftragen (Vertretungsmandat oder Prozessmandat), dann geben wir Ihnen vor Beauftragung eine Schätzung der voraussichtlichen zeitlichen Tätigkeitsdauer und der voraussichtlichen Kosten eines Verfahrens ab. Bei der Schätzung der voraussichtlichen Kosten müssen wir allerdings beachten, dass die vom Gesetzgeber festgelegten Gebühren (sog. Mindestgebühren) nicht unterschritten werden dürfen. Bei der Ausführung des Auftrags wird also die tatsächliche zeitliche Dauer aller anwaltlichen Tätigkeiten zusammengerechnet, dies ergibt die Anwaltskosten. Langwierige und aufwendige Verfahren oder komplizierte Fallgestaltungen oder unvorhersehbare Komplikationen verursachen höhere Kosten als gewöhnliche Verfahrensverläufe.
Es wird gründlich untersucht. Bevor der Arzt ein Medikament verschreibt oder eine Therapie vorschlägt, hat er den Patienten erstmal gründlich untersucht. Auch der Anwalt muss gründlich untersuchen. Der Anwalt untersucht zum Beispiel Zeugnisse und Schulhefte, wenn es um eine Nichtversetzung geht. Der Anwalt durchforstet beispielsweise Schreiben von mehreren Seiten, um zu klären, ob eine Klage Erfolg haben kann. Auch ist immer die Rechtslage des Einzelfalls zu prüfen, z. B. besitzt jede Uni und jeder Studiengang eine eigene Studien- und Prüfungsordnung.
Was passiert, wenn eine Rechtsschutzversicherung unterhalten wird ? Der Rechtsschutz-Vertrag ist vom Anwalts-Vertrag unabhängig. Aufgrund des Anwaltsvertrags schuldet der Kunde (Mandant) dem Anwalt die Bezahlung der Anwaltsrechnung. Aufgrund des Versicherungsvertrags kann möglicherweise ein Anspruch gegen die Rechtsschutzversicherung auf Erstattung der vorauslagten Anwaltskosten gegeben sein. Ob die Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist, hängt von den Bedingungen im Versicherungsvertrag ab. Es gibt also 2 Verträge. Aufgrund der Vielzahl der Unternehmen, die Versicherungen anbieten, und aufgrund der unterschiedlichen Bedingungen ist ratsam, sich vor dem Gang zum Anwalt zu erkundigen, ob die Versicherung etwas erstattet.
Beratungshilfe - Prozeßkostenhilfe Beratungshilfe (BerH) und/oder Prozeßkostenhilfe (PKH) kann vom Staat gewährt werden – nur auf Antrag des Rechtssuchenden und nur bei Vorliegen der Voraussetzungen -, wenn der Rechtssuchende nach den eigenen persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht in der Lage ist, die entstehenden Kosten selbst aufzubringen. Nähere Informationen und Formulare (Formularzwang) erhalten Sie bei dem Amtsgericht Ihres Wohnorts.
Aktualisierung: 2010/08/14 - Redakteurin: RAin Sibylle Schwarz
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