Schlau machen über ... Bildung & Recht

Viele (Bildungs-) Wege führen zum Ziel.

Lebenslanges Lernen bedeutet, regelmäßig und eben lebenslang seine Qualifikationen und seine Fähigkeiten an die Erwartungen eines Arbeitsmarktes in einer globalisierten und hochtechnisierten Welt anzupassen. Es fragt sich, ob zweisprachiger Unterricht in der Grundschule sinnvoll ist, und ob ein Rechtsanspruch auf Teilnahme daran besteht ? Vielleicht der Besuch einer Privatschule ? Oder gleich studieren ohne Abi ? Was tun, wenn trotz erfolgreichem Bachelor-Abschluss die Aufnahme in den Master-Studiengang abgelehnt wird ? 

 

Die Liste von Fragen ließe sich unendlich fortsetzen. Schulformen sind vielfältig. Schulen in öffentlicher Trägerschaft, nahezu 4.600 private Schulen und private Unterrichtseinrichtungen buhlen um die Schülerschaft. An Ausbildungsberufen werden beinahe 350 gezählt. Studiengänge soll es beinahe 13.000 verschiedene geben. Unzählige Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen locken, denn auch im Beruf ist weiterhin Lernen angesagt. Regelungen dazu finden sich beispielsweise in Schulgesetzen und in Schulverordnungen der einzelnen Bundesländer, in individuellen Verträgen von Privatschulen, Nachhilfe-Instituten oder Privat-Hochschulen, in Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Ausbildungsberufe und in Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Universitäten, Fachhochschulen und Berufsakademien im In- und Ausland.

 

Auf dem lebenslangen Bildungsweg beginnend von der frühkindlichen Bildung über Schule und Studium bis zur Weiterbildung können rechtliche Fallstricke lauern.

 

Für Schulabschluss, Berufsqualifizierung und Erwerbstätigkeit gilt:

Frühzeitig informieren. Rechtzeitig handeln (lassen). Erfolg ernten.

Aktualisierung: 2010/04/30 - Redakteurin: RAin Sibylle Schwarz
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Kurzinfo_bildungsanwalt_de.pdf

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