Diese Seite bietet Ihnen kostenlose allgemeine Informationen zu Rechtsfragen der Berufsausbildung an.
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Sibylle Schwarz - Ihre Rechtsanwältin für Ausbildung & Recht.
Auch der Auszubildende hat während der Ausbildung zu einem anerkannten Ausbildungsberuf Rechte und Pflichten. Üblicherweise wird die Berufsausbildung in Betrieben durchgeführt, und die Abschlussprüfung bei der IHK oder der Handwerkskammer abgelegt. Maßgeblich ist zunächst die Ausbildungsordnung. Bei Fortschreiten der Ausbildung wird dann auch die Prüfungsordnung wichtig.
Wird die Berufsausbildung in berufsbildenden Schulen durchgeführt (schulische Berufsbildung), dann sind die Vorschriften des jeweiligen Landes-Schulgesetzes anwendbar.
Die Informationen dieser Seite zu Prüfungen und Recht sind auch auf IHK-Prüfungen, Handwerkskammer-Prüfungen und Schul-Prüfungen anwendbar, schauen Sie daher in unsere Rubrik [Prüfung].
Der Auszubildende muss wie ein Studierender auch eigene Fehler vermeiden. Wer als Auszubildender daher allzu sorglos mit den vorgeschriebenen Regeln seiner Ausbildungsordnung und Prüfungsordnung oder den Regeln des Landes-Schulgesetzes umgeht, setzt leichtfertig den Erfolg auf's Spiel.
Folgen Sie als Auszubildender der Idee:
Frühzeitig informieren. Rechtzeitig handeln (lassen). Erfolg ernten.

